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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Georalis Consulting GmbH — Stand: 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs-, Organisations-, Management- und Unterstützungsleistungen, die Georalis Consulting GmbH gegenüber Unternehmen, Organisationen, Institutionen und Non-Profit-Einrichtungen erbringt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn sie von Georalis Consulting GmbH schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsgegenstand

Georalis Consulting GmbH erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Strategie- und Organisationsentwicklung, Prozessoptimierung, Management- und Executive-Begleitung, operative Unterstützung sowie Schulungen und Workshops. Die Leistungen sind grundsätzlich Beratungs- und Unterstützungsleistungen; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebotes, durch Auftragsbestätigung oder durch tatsächlichen Leistungsbeginn nach Absprache zustande. Angebote von Georalis Consulting GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

4. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Projektvereinbarung oder der schriftlichen Abstimmung zwischen den Parteien. Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Georalis Consulting GmbH ist berechtigt, einzelne Leistungsteile durch qualifizierte Subunternehmer oder Kooperationspartner ausführen zu lassen, sofern hierdurch die Interessen des Auftraggebers gewahrt bleiben.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Systeme, Zugänge sowie Ansprechpersonen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und können Mehraufwand verursachen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Basis der vereinbarten Tagessätze, Stundensätze oder Pauschalpreise. Für Vor-Ort-Termine werden Fahrtkosten abhängig von der Entfernung zum Standort von Georalis Consulting GmbH wie folgt berechnet:

  • 0–50 km: keine Anfahrtskosten
  • 51–100 km: 0,50 € pro Kilometer (Hin- und Rückweg)
  • 101–200 km: 0,70 € pro Kilometer (Hin- und Rückweg)
  • ab 200 km: Abrechnung der Reisekosten nach tatsächlichem Aufwand (z. B. Bahn-, Flug-, Hotel- und Verpflegungskosten)

Weitere projektbezogene Nebenkosten werden nach den jeweils gültigen Sätzen berechnet.

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich Georalis Consulting GmbH vor, weitere Leistungen zurückzuhalten oder Mahngebühren zu erheben.

7. Leistungszeiten und Verfügbarkeit

Termine werden einvernehmlich abgestimmt. Georalis Consulting GmbH kann Termine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, Ausfall von Schlüsselpersonen) verschieben; der Auftraggeber wird unverzüglich informiert. Ein Anspruch auf Schadensersatz aus Terminverschiebungen besteht nicht.

8. Vertraulichkeit

Georalis Consulting GmbH behandelt alle Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellt werden, vertraulich. Die Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, vertrauliche Informationen, Methoden und Unterlagen von Georalis Consulting GmbH nicht an Dritte weiterzugeben.

9. Urheber- und Nutzungsrechte

Alle durch Georalis Consulting GmbH erstellten Konzepte, Auswertungen, Templates, Präsentationen, Unterlagen und Materialien unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

10. Haftung

Georalis Consulting GmbH haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder für unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Georalis Consulting GmbH übernimmt keine Haftung für Inhalte, Entscheidungen oder Ergebnisse, die auf Basis bereitgestellter Informationen getroffen werden.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Daten, die er zur Verfügung stellt. Weitere Details regelt die Datenschutzerklärung.

12. Höhere Gewalt

Ereignisse wie Krankheiten, technische Ausfälle, politische Ereignisse, behördliche Einschränkungen, Streiks oder vergleichbare Umstände gelten als höhere Gewalt. In solchen Fällen ist Georalis Consulting GmbH berechtigt, Leistungen zu verschieben oder anzupassen, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche entstehen.

13. Stornierungen und Terminverschiebungen

  1. (1) Absagen terminierter Leistungen sind bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei.
  2. (2) Bei Absagen 7–3 Tage vor Termin werden 50 % der vereinbarten Leistung verrechnet.
  3. (3) Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin wird die Leistung zu 100 % verrechnet.
  4. (4) Terminverschiebungen gelten als Stornierung im Sinne der Punkte (1)–(3). Die ursprüngliche Terminvereinbarung bleibt für die Berechnung der Stornofristen maßgeblich. Eine Verschiebung setzt die Fristen nicht zurück.
  5. (5) Für Interim-Management-Mandate gilt: Reservierte Einsatztage, an denen der Auftraggeber die Leistung verschiebt oder verhindert, werden ungeachtet des Grundes mit dem voll vereinbarten Tagessatz verrechnet.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. den daraus resultierenden Verträgen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Georalis Consulting GmbH.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

15. Besondere Regelungen für Interim-Management

15.1 Rolle und Verantwortungsumfang

Der Interim-Manager übernimmt eine temporäre Führungs- oder Leitungsfunktion innerhalb der Organisation des Auftraggebers, ohne dass hierdurch eine organschaftliche Stellung entsteht. Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich als externer Dienstleister im Rahmen der vereinbarten Aufgaben und Verantwortungsbereiche.

15.2 Kein Arbeitsverhältnis / Selbstständige Tätigkeit

Durch die Beauftragung entsteht kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Der Interim-Manager ist selbstständig tätig, handelt im eigenen Namen, ist weisungsfrei in der Ausführung der vereinbarten Leistungen und organisatorisch nicht in die Arbeitsabläufe des Auftraggebers eingegliedert. Der Auftraggeber trägt keine Verpflichtungen im Sinne eines Arbeitgebers.

15.3 Entscheidungsbefugnisse und Grenzen

Der Interim-Manager handelt innerhalb der zuvor abgestimmten Befugnisse und Verantwortungsbereiche. Entscheidungen mit finanziellen Auswirkungen, Personalentscheidungen sowie rechtsverbindliche Verpflichtungen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch den Auftraggeber getroffen werden.

15.4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Interim-Manager alle erforderlichen Informationen, Systeme, Berechtigungen, Dokumente, Entscheidungswege und praxisrelevanten Ansprechpartner erhält, um die Tätigkeit ordnungsgemäß auszuführen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Termine und können Mehraufwand verursachen.

15.5 Haftung im Interim-Management

Der Interim-Manager haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für wirtschaftliche Entscheidungen des Auftraggebers, für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Datenverluste, entgangenen Gewinn oder nachgelagerte Risiken ist ausgeschlossen. Georalis Consulting GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf unvollständigen, fehlerhaften oder verspätet gelieferten Informationen durch den Auftraggeber beruhen.

15.6 Dokumentation und Übergabe

Am Ende des Mandates erstellt der Interim-Manager eine strukturierte Übergabe der relevanten Informationen, Projekte und Verantwortungsbereiche. Der Umfang der Übergabe wird im Vorfeld abgestimmt und richtet sich nach dem jeweiligen Projektstand.

15.7 Vergütung und Nebenkosten im Interim-Management

Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Basis von Tagessätzen oder monatlichen Pauschalen. Für Vor-Ort-Termine gelten die folgenden Fahrtkostenregelungen:

  • 0–50 km: keine Anfahrtskosten
  • 51–100 km: 0,50 € pro Kilometer (Hin- und Rückweg)
  • 101–200 km: 0,70 € pro Kilometer (Hin- und Rückweg)
  • ab 200 km: Abrechnung der Reisekosten nach tatsächlichem Aufwand (z. B. Bahn-, Flug-, Hotel- und Verpflegungskosten)

Weitere projektbezogene Nebenkosten (z. B. Materialien, Raummieten, Gebühren, Tools) werden nach vorheriger Abstimmung und gemäß den jeweils gültigen Sätzen berechnet.

15.8 Laufzeit und Kündigung von Interim-Mandaten

Interim-Mandate können eine Mindestlaufzeit enthalten. Falls nicht anders vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Stand: 2026 — Georalis Consulting GmbH, Bruggraberweg 15, 8344 Bad Gleichenberg

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Georgiana Bonas, EMBA
Founder & Managing Director

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